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H. Gautzsch Dresden GmbH & Co. KG
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Fördermittel für den Einbruchschutz

Die staatliche Kreditbank KfW und das Bundesinnenministerium vergeben Fördergelder für die Investition in die Bereiche Einbruchschutz und Präventivmaßnahmen.

Energieeffizient sanieren
Das Gefühl von Sicherheit ist unbezahlbar. (Bild: Gira)

Sie wollen sich vor Einbruch schützen? Dann nutzen Sie das KfW-Programm "159 Altersgerecht Umbauen – Kredit", welches für barriere­duzierende Maß­nahmen und Einbruch­sicher­heit gedacht ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einbruchschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Dazu gehören zum Beispiel:

  • der Einbau einbruch­hemmender Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen nach DIN EN 1627
  • der Einbau einbruch­hemmender Garagen­tore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Förderfähig sind dabei Tore nach DIN V ENV 1627 oder besser
  • der Einbau von Nachrüst­systemen für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • der Einbau von Nachrüst­systemen für Fenster und Fenstertüren sowie einbruch­hemmender Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
  • der Einbau von Einbruch- und Überfall­melde­anlagen - Hinweis: Alarm­anlagen mit Infra­schall­detektion (Infraschall­anlagen) sind nicht förder­fähig
  • Einbau von Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion
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